Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner



Kanzleisitz in Hamburg:
Seit 2002










Zugelassen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg,
am Landgericht Hamburg und am Amtsgericht Hamburg-Blankenese.
Vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten außer vor dem BGH
(hier besteht eine Singularzulassung)

Qualifikationen:
Rechtsanwalt, Volljurist (1. und 2. Staatsexamen)
Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth
(fakultatives Wirtschaftstudium, Schwerpunkt: Banken mit Finanzen)


Wissenschaftliche Arbeiten:
Rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Vergleich von
Immobilienkapitalanlagen aus Sicht des Privatanlegers in Deutschland
Analyse eines Zweitmarktes für Fondsbeteiligungen
Organisierte Kriminalität und Geldwäsche am Beispiel des
weltweiten Kokainhandels


Medienreferenzen:
Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel, Financial Times Deutschland,
Deutschlandfunk, MDR, NDR Info (Radio)